Unfallinstandsetzung

Wir führen fach- und sachgerechte Unfallreparaturen aus, egal ob Haftpflicht-oder Kaskoschäden. Von der Schadensfeststellung und der Erstellung eines Gutachtens über Richtarbeiten, Autoglas, Lackierung bis hin zur Schadensregulierung mit der Versicherung. Alles aus einer Hand! Übrigens inkl. eines kostenlosen Leihwagens.

Wichtige Tipps bei einem Unfallschaden

Kfz-Sachverständiger Ihres Vertrauen

Sind Sie Geschädigter bei einem Unfallereignis, so haben Sie das Recht auf die Erstellung eines neutralen unabhängigen Schadensgutachtens. Wir bieten Ihnen sämtliche Bewertungen bezüglich Ihres Kraftfahrzeuges im Schadensfall, egal ob bei einem kleinen oder großen Schaden. Sprechen Sie einen unserer kompetenten Mitarbeiter an. Sicherlich können wir auch Ihnen im Schadensfall behilflich sein.


Unabhängige Beweissicherung / Mietwagen / Nutzungsausfall

Um Schadensansprüche in vollem Umfang erstattet zu bekommen, ist eine vollständige Beweissicherung über Schadenhöhe und Schadenumfang unerlässlich. Sie dient auch dazu, dass der entstandene Unfallschaden komplett ermittelt und beseitigt werden kann. Außerdem ist es auch notwendig, sollte es zu einem späteren Zeitpunkt zu Streitigkeiten über den „Unfallhergang“ und die Durchführung der notwendigen Reparaturen kommen.


Zur Feststellung der unfallbedingten Ausfallzeit des Kraftfahrzeuges kann ein Gutachten zur Hilfe hinzugezogen werden. Dies dient auch dazu, Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen bzw. Nutzungsausfallentschädigung besser darlegen zu können.


Merkantile Wertminderung

Verliert ein Fahrzeug durch ein Unfallereignis, trotz erfolgter Reparatur, am örtlichen Markt an Wert, so spricht man von einer merkantilen Wertminderung.


Auch wenn Schäden am KFZ komplett behoben wurden, haben Sie Anspruch auf die Minderung des Wertes. Ein Sachverständiger wird im Schadensfall ermitteln, ob und in welcher Höhe eine Wertminderung vorliegt. Zur Berechnung stehen mehrere Verfahren zur Verfügung.


Es wird geprüft, ob grundsätzlich ein Anspruch auf eine Wertminderung vorliegt und wie dieser im Verhältnis zum Wiederbeschaffungswert steht. Wenn diese Punkte geprüft sind, wird mit Hilfe einer Formel unter Berücksichtigung von diversen Faktoren wie Fahrzeugalter, Vorschäden, Höhe und Art des aktuellen Schadens, Laufleistung und Wiederbeschaffungswert, die Wertminderung errechnet.


Wichtig!!

Ohne eine Fachkundige Berurteilung Ihres Unfallschadens und die Erstellung eines Unfallgutachten im Sinne der Beweissicherung, wird Ihnen keine Wertminderung zugesprochen. Ein Kostenvoranschlag zur Abrechnung mit der Versicherung reicht nicht aus.